Beim Kapitalanlagerecht dreht sich nahezu alles um den Anlegerschutz. Insbesondere geht es um die Situation der Anlageberatung und die Risikoaufklärung des Anlegers. In Anlageberatungsfällen stellt sich immer die Frage, ob der Vermittler oder Berater eine fehlerhafte Anlageberatung durchgeführt hat. Typische Kapitalanlagen bzw. Finanzinstrumente sind:
- Aktien
- Fondbeteiligungen (geschlossen und offen)
- Anleihen
- Genussrechte
- Investmentfonds
- Währungsswaps
- Zinsswaps
Das Kapitalanlagerecht soll die Gesamtheit der Anleger geschützt werden (institutioneller Schutz) sowie der einzelne Anleger (Individualschutz). Im Bereich des Kapitalanlagerechts spielen insbesondere die Beratungssituationen eine wichtige Rolle, die typischerweise stattfinden zwischen dem Anleger auf der einen Seite und dem Anlagevermittler, dem Anlageberater oder dem Vermögensverwalter auf der anderen Seite. Zu Rechtsstreitigkeiten kommt es immer dann, wenn die vom Anleger getätigte Kapitalanlage nicht die erhoffte Rendite erwirtschaftet oder der Anleger gar einen Totalverlust erleidet. Dies ist in der jüngsten Vergangenheit insbesondere bei Schiffsfonds der Fall gewesen.
Wir haben in vielen kapitalanlagerechtlichen Prozessen Erfahrungen gewonnen. Wir wissen, wie der der konkrete Sachverhalt, insbesondere die Beratungssituation, mit dem Mandanten aufzusarbeiten ist. Hieraus leiten wir die Erfolgschancen für einen möglichen Gerichtsprozess ab. Wir kennen sowohl die Anlegerseite als auch die Situation der Wertpapierdienstleistungsunternehmen.