Im Kapitalmarktrecht ist die Zusammenstellung und die Übermittlung der Informationen über ein Finanzinstrument von elementarer Bedeutung. Diese Informationen sind im Falle einer Prospektpflicht in einem sogenannten Anlageprospekt darzulegen und in sogenannten Produktinformationsblättern (PIB) zu bündeln. Der Gesetzgeber erließ in den letzten Jahren viele Gesetze, die eine Ausweitung der Prospektpflichten zur Folge hatten. Den Finanzdienstleistern werden immer umfangreichere Informationspflichten gegenüber dem Kunden auferlegt – die Prospekte und die Informationsblätter werden immer umfangreicher. Der Gesetzgeber möchte den Anlegerschutz stärken und für den Verbraucher Transparenz schaffen. Jedoch bringen die immer neuen Regelungen die Gefahr mit sich, dass der Verbraucher zu viele Informationen erhält (Information Over-Kill).
Unsere Expertise im Prospektrecht
- Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen → Aktualität ist Trumpf! Die Vorschriften im Bankrecht und Kapitalmarktrecht haben kurze Halbwertszeiten. Sie ändern sich schnell. Wir erstellen, überprüfen und aktualisieren Ihre Wertpapierprospekte (Emissionsprospekte) und passen diese up-to-date an! Wir überprüfen die Muster-Beratungsprotokolle und geben wertvolle Informationen aus der Praxis von aktuellen Anlageberatungsfällen. Damit Sie als Wertpapierdienstleistungsunternehmen Fehler vermeiden!
- Für Anleger: Wir vertreten ausgewählte Anleger und die Anlegerentscheidung aufgrund des vorgelegten Wertpapierprospekts getroffen werden konnte.