Viele Unternehmer können von ihrer Bank das Bearbeitungsentgelt für ihren Firmenkredit von der Bank zurück verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies am 4. Juli 2017 entschieden (BGH, Verfahren XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Viele Banken haben bei Vergabe von Firmenkrediten dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr (Bearbeitungsentgelt) in Rechnung gestellt. Die Gebührenregelung befand sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Gebühren können Unternehmer jetzt von den Banken zurückfordern, denn der BGH hat geurteilt, dass derartige Gebühren gegen das gesetzliche Leitbild des Darlehensvertragsrechts verstößt. Weitere Infos sind auch im Videointerview abrufbar.
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