Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst das gesamte Spektrum im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dabei beraten wir Sie außergerichtlich und vertreten Sie im Gerichtsverfahren.
Wir beraten dabei in allen arbeitsrechtlichen Disziplinen, von der Vorbereitung und Begleitung komplexer Umstrukturierungen von Unternehmen bis hin zur Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei vor allem:
Beratung von Arbeitnehmern bei Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Zeugnis o.ä.
Beratung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten bei Abmahnung, Kündigung o.ä.