Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen bei Fragen zur Erbfolge, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir verhelfen zu einer steuerlich optimierten Vermögensübertragung, um den Fortbestand des Privateigentums im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern. Die Beratung erstreckt sich auf die Vertretung bei Pflichtteilsangelegenheiten, Vermächtnisangelegenheiten sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei vor allem:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Beratung in Pflichtteilsangelegenheiten
Beratung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung