Unsere Expertise
Unsere Tätigkeit im Reiserecht umfasst das gesamte Spektrum – vom annulierten Flug bis zur stornierten Pauschalreise. Dabei beraten wir Sie außergerichtlich und vertreten Sie im Gerichtsverfahren.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei vor allem folgenden Ansprüche:
- Sie haben eine Pauschalreise gebucht , die Sie wegen höherer Gewalt (z.B. COVID 19) nicht antreten konnten.
- Ihr Reiseveranstalter hat wegen höherer Gewalt (z.B. COVID 19) Ihre Reise abgesagt – und Sie möchten nun Ihr Geld zurück.
- Ihr Flug wurde annulliert, und Sie verlangen Ihr Geld zurück.
- Sie mussten Ihren Urlaub abbrechen und vorzeitig abreisen.
- Ihr Reiseveranstalter ist insolvent.
- Ihr Hotel verweigert die Rückzahlung der Anzahlung.