SYLVENSTEIN Rechtsanwälte bietet seinen Mandanten eine gründliche, kostenfreie Prüfung über den Vertrag Ihrer Lebensversicherung und ein Recht zum Widerruf an. Viele Versicherungen haben im Zeitraum zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007 fehlerhaft in den Verträgen zu Renten- und Lebensversicherungen belehrt. Durch die fehlerhafte Belehrung hat die Frist nie zu laufen begonnen. Zahlreiche Verbraucher können Ihren Vertrag über die Lebensversicherung noch heute widerrufen. Durch unsere große Expertise können wir unseren Mandanten raten, wie und ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen sollten. Durch einen Widerruf erhält der Versicherungsnehmer alle gezahlten Prämien ohne Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet. Zusätzlich steht durch den Widerruf der Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer eine Nutzungsentschädigung zu.
Auf der Homepage von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte findet sich ein einfach zu bedienendes Anfragetool für einen kostenfreien Schnellcheck Ihres Vertrages. Unsere fachkundigen Rechtsanwälte geben Ihnen in aller Regel binnen 48 Stunden Antwort, ob ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung möglich ist. Häufig empfiehlt es sich, nach der kostenfreien Erstanfrage den Rechtsanwalt weitergehend zu mandatieren, um die Verhandlungen mit der Versicherung zügig und erfolgreich zu führen.
Ist ein Widerruf bei meiner Lebensversicherung möglich? Hier gelangen Sie zu unserem Anfragetool:
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Ein Widerruf einer Lebensversicherung ist auch bei einer bereits gekündigten oder ausgelaufenen Lebensversicherung noch möglich. Durch eine fehlerhafte Belehrung bei der Lebensversicherung kann man seinen Vertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen. Die zum 21.06.2016 für Immobiliendarlehen verabschiedete Gesetzesregelung gilt nicht für den Widerruf einer Lebensversicherung. Wir raten Ihnen jedoch erst nach einer Prüfung Ihres Vertrages einen Widerruf auszuüben. In vielen Fällen fassen die Versicherungen den Widerruf als Kündigung auf und zahlen dem Versicherungsnehmer lediglich einen Bruchteil des Wertes aus. Ein Rechtsanwalt kann für Versicherungsnehmer klar beurteilen, welche Abweichung einen Widerruf der Lebensversicherung möglich macht.
Durch eine fehlerhafte Belehrung kann auch heute noch der Widerruf bei einer Lebensversicherung ausgesprochen werden. Durch den Widerruf erhält der Versicherungsnehmer alle Prämien seit Abschluss ohne Abzugskosten erstattet. Lediglich sog. Risikokosten muss er sich für einen Versicherungsschutz der Lebensversicherung anrechnen lassen. Weiterhin muss die Versicherung bei einem Widerruf die erwirtschafteten Zinsen an den Versicherungsnehmer auskehren. Die Höhe der Zinsen muss sich dabei auf die konkrete Versicherungsgesellschaft beziehen.
Ein Widerruf ist grundsätzlich bei allen Lebensversicherungen im Zeitraum zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 möglich. Ob die Lebensversicherung fondsgebunden ist oder ohne Fondsanlage abgeschlossen wurde ist nicht relevant. Auch Rentenversicherungen und steuerbegünstigte Versicherungen, wie z.B. die Riester-Rentenversicherung und die Rürup-Rentenversicherung können durch einen Widerruf rückabgewickelt werden.
Um die Möglichkeit von einem Widerruf für die Lebensversicherung auszuloten, hat sich ein Vorgehen in mehreren Schritten bewährt. Das gestufte Vorgehen erleichtert die Abwicklung der anwaltlichen Beratung und der Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft:
Kann ich einen Widerruf bei meiner Lebensversicherung ausüben?
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